
An einem bewölkten Montag trafen wir uns, die Klasse 11b mit Herrn Heimbeck und Frau Hundertmark, um 8:15 Uhr am Amtsgericht München. Wir durften an diesem Tag einer strafrechtlichen Verhandlung beiwohnen. Da die flughafenähnliche Eingangskontrolle schneller ablief als gedacht, hatten wir noch Zeit, um in der hauseigenen Cafeteria zu frühstücken.
Anschließend ging es auf die Zuschauerränge im Verhandlungssaal, wobei der Begriff „Saal“ einen falschen Eindruck von dem Raum erzeugt. Wir saßen in einer von drei Stuhlreihen mit Klappstühlen an der Rückwand des Verhandlungsraumes, der etwas größer war als ein Klassenzimmer.
Die Einrichtung war in den Farben grün, beige und braun gehalten und am vorderen Raumende zog sich die Richterempore von der einen bis zur anderen Seite des Raumes.
Zwischen der Empore und den Zuschauerrängen befand sich dem Richter zugewandt ein Zeugenstand. Rechts und links davon saßen die Staatsanwältin und der Angeklagte mit seinem Anwalt. Seitlich an der Richterempore hatte außerdem die Protokollführerin Platz genommen.
Nachdem sich neben dem Richter auch zwei Schöffen gesetzt hatten, eröffnete der Richter die Verhandlung und gab das Wort an die Staatsanwältin.
Diese sprach in beeindruckender Geschwindigkeit, ohne sich einmal zu verhaspeln:
Sie begrüßte den Richter im Fachjargon und trug die Anklage inklusive aller Paragraphen vor gegen die der Angeklagte verstoßen haben soll.
Aus ihren Worten konnten wir trotz der hohen Geschwindigkeit verstehen, dass dem Angeklagten Betrug in Höhe von 8000€ vorgeworfen wurde. Anschließend wurde der Zeuge vorgeladen, der auch gleichzeitig das Opfer des Betrugs war. Er hatte bei dem Angeklagten zur Corona-Zeit eine Vorauszahlung für eine Solaranlage geleistet, aber dafür weder eine Gegenleistung noch seine Anzahlung zurückerhalten.
Der Anwalt des Angeklagten gestand auf Nachfrage des Richters die Schuld ein und wies darauf hin, dass das fehlende Geld vor Prozessbeginn zurückgezahlt worden war. Der Richter befragte noch den Angeklagten zu seiner Ausbildung und seinen Lebensumständen, bevor beide Anwälte ihr Schlussplädoyer mit Forderungen bezüglich des Strafmaßes hielten.
Daraufhin zogen sich Richter und Schöffen zurück und evaluierten in wenigen Minuten gemeinsam ein Urteil: drei Monate Haft auf Bewährung. Der Richter begründete das eher milde Urteil mit dem Schuldzugeständnis, der Rückzahlung der Schulden, der schweren Coronakrise und der Tatsache, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hat.
Im Zeitfenster zwischen dieser Verhandlung und der Nächsten erzählte uns der Richter etwas über seine Tätigkeit und seinen Werdegang und ließ uns dazu Fragen stellen. Er hat davon geschwärmt, wie schön es sei, Richter zu sein. Er habe ein festes Gehalt, wie ein Angestellter, aber keinen direkten Vorgesetzten. Das ist so, damit er unabhängig entscheiden kann.
Er hat uns aber auch dazu ermahnt, Jura nur zu studieren, wenn es uns auch wirklich interessiert und nicht nur wegen des Geldes. Zum Teil haben seine Kommilitonen diesen Fehler nämlich begangen und am Ende das Staatsexamen nicht bestanden.
Der Prozess danach wurde auf einen anderen Termin vertagt, weil der Dolmetscher für den Zeugen nicht gekommen ist. Auch da war es uns möglich, noch Fragen zu stellen, bevor wir gegen Mittag fertig waren.
Tatsächlich kann man manche Verhandlungen auch einfach so besuchen, aber mit der Klasse war das schon etwas Besonderes. Alles in allem kann man den Gerichtsbesuch als ein einzigartiges und sehr interessantes Erlebnis bezeichnen, welches wir in jedem Fall wiederholen würden.
Przemek Spangenberg und Johannes Heyne, 11b
