Hausordnung
Die aktuelle Hausordnung des Gymnasiums Pullach finden Sie auf dieser Seite.
Hausordnung Schuljahr 2024/2025
PRÄAMBEL
Leitgedanke:
Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern wohlfühlen sollen.
Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich um einen freundlichen Umgangston und höfliche Umgangsformen, die von gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft geprägt sind.
Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Ziel der Ausbildung am Gymnasium ist es, über die Wissensvermittlung hinaus den Schülerinnen und Schülern Offenheit und Toleranz, Kreativität und Ausdauer, Selbstständigkeit und Teamfähigkeit, Sprachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein zu vermitteln.
Die Schülerinnen und Schüler begegnen dem Angebot der Schule mit Interesse, Einsatzbereitschaft und zunehmender Verantwortung für sich und andere. Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht sowie Pünktlichkeit und Sauberkeit sind selbstverständlich.
Die Lehrerkräfte tragen die Verantwortung für ein effizientes und zeitgemäßes Unterrichtsangebot. Sie wissen sich darüber hinaus ihren Schülerinnen und Schüler zu gerechter Behandlung und zu fürsorglicher Begleitung ihrer schulischen und menschlichen Entwicklung verpflichtet.
Ein reibungsloses Zusammenleben und Arbeiten in unserer Schule ist nur möglich, wenn alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, dass sich alle an bestimmte Regeln halten, die Gefahren verhüten helfen und dafür sorgen, dass die mit erheblichem Aufwand geschaffenen Anlagen und Einrichtungen pfleglich behandelt werden.
- Verhalten vor dem Unterricht
- Das Schulhaus wird um 7:30 Uhr geöffnet und Montag mit Donnerstag um 17:00 Uhr, am Freitag um 15:15 Uhr geschlossen. Gleiches gilt für die Öffnung und Schließung des Fahrradkellers.
- Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, steigen aus Sicherheitsgründen vor dem Schulbereich ab und schieben das Fahrrad zu den Fahrradständern im Fahrradkeller oder stellen diese in die dafür vorgesehenen Unterstellplätze. Die Fahrräder müssen abgeschlossen werden.
- Das Schulhaus ist nur über den Haupteingang Pausenhof zugänglich; gleiches gilt für das Verlassen des Schulhauses. Die Verbindungstüre zwischen Fahrradkeller und Treppenhaus ist aus Gründen der Sicherheit abgesperrt und somit für den Schulalltag nicht verfügbar.
- Bis 7:50 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle auf. Die Treppenaufgänge müssen unbedingt freigehalten werden. Beim ersten Gong um 7:55 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler in ihre Klassenzimmer bzw. Fachräume.
- Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenzimmer bzw. Fachraum erschienen, meldet dies die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat. Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich zwischenzeitlich so ruhig, dass niemand gestört wird.
- Die Namen der Schülerinnen und Schüler, die nicht anwesend sind, werden zu Unterrichtsbeginn von der Lehrkraft kontrolliert. Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler unentschuldigt fehlen, meldet dies eine beauftragte Schülerin bzw. ein Schüler im Sekretariat.
- Pausenregelung
- Während der Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler das Klassenzimmer bzw. den Fachraum und begeben sich in die Pausenhalle und / oder in den Pausenhof. Der Aufenthalt im 2. Stock und im Neubau ist während der Pausen untersagt. Die Treppenaufgänge müssen unbedingt freigehalten werden.
- Das Verlassen des Schulbereichs in den ersten beiden Pausen kann aus Sicherheitsgründen nur den Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 gestattet werden. In der Mittagspause dürfen die Schülerinnen und Schüler nur auf direktem Weg nach Hause fahren, um dort die Pause zu verbringen.
- Beim jeweiligen „Vor-Gong“ begeben sich die Schülerinnen und Schüler wieder zu ihren Klassenzimmern bzw. Fachräumen.
- Schneeballwerfen sowie andere Spiele, die mit Herumtoben im Pausenhof bzw. in der Pausenhalle verbunden sind, müssen wegen der Verletzungsgefahr unterbleiben. Für Bewegungsspiele kann die bewegte Pause (2. Pause Turnhalle) genutzt werden.
- Das Sekretariat sollte nur in wichtigen Fällen und einzeln aufgesucht werden.
- Auf die Sauberkeit im Pausenbereich ist besonders zu achten. Jede Klasse ist eine Woche lang jede zweite Pause für die Sauberkeit in der Pausenhalle und im Pausenhof zuständig.
- In dringenden Fällen können Lehrkräfte während der 2. Pause vor dem Lehrerzimmer aufgesucht werden (nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten).
- Verhalten beim Stundenwechsel und nach dem Unterricht
- Vor dem Verlassen des Klassenzimmers / Fachraumes räumen die Schülerinnen und Schüler ihre Tische auf. Der Ordnungsdienst schließt die Fenster, bringt die Verdunklungen wieder in ihre Ausgangslage und löscht das Licht.
- Der Unterrichtsraum wird durch die jeweilige Lehrkraft abgesperrt.
- Die Schülerinnen und Schüler, die sich nach dem Unterricht noch im Schulgebäude aufhalten, müssen sich so verhalten, dass sie den Unterrichtsbetrieb nicht stören.
- An der Bushaltestelle verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß und rücksichtsvoll.
- Stundenplanänderungen und Informationen für die Schülerinnen und Schüler
- Die Schülerinnen und Schüler informieren sich täglich vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen über mögliche Stundenplanänderungen (Vertretungsplan!), auch für den kommenden Schultag.
- Allgemeine Stundenplanänderungen und wichtige Mitteilungen erhalten die Schülerinnen und Schüler über das Elternportal.
- Aktuelle Informationen sind über die Unis-App abrufbar.
- Sauberkeit im Schulbereich
- Die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände ist eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren des Schulbetriebes.
- Die Verantwortung für die sachgerechte Bedienung aller elektronischen Geräte liegt bei den jeweiligen Lehrkräften.
- Für die Abfälle stehen die Papierkörbe bereit. Altpapier gehört in die blauen Abfalleimer, der Restmüll in die roten Abfalleimer.
- Auf die Reinlichkeit in den Toiletten wird besonderer Wert gelegt. Seife und Handtücher sind nur zweckgebunden zu verwenden. Das Einwerfen von Gegenständen in die Toiletten und Spülkästen ist verboten.
- Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben (Sammelkiste in der Nähe des Sekretariats) und können dort bei Bedarf abgeholt werden. Wertsachen sind im Sekretariat abzugeben.
- Plakate können nur an den hierfür vorgesehenen Flächen und Säulen angebracht werden. Farbflächen dürfen dabei nicht verdeckt werden.
- Ordnung im Schulbereich
- Innerhalb des gesamten Schulbereichs gilt ein gesetzliches Rauchverbot.Ebenso gilt auf dem gesamten Schulgelände ein striktes Alkoholverbot. Dieses Verbot gilt auch für sonstige Drogen jedweder Art.
- Mobiltelefone dürfen nur nach den geltenden Regeln genutzt werden. Insbesondere darf der Unterricht nicht gestört werden.
- Fahrräder müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
- Es dürfen keine Gegenstände mitgebracht werden, die den Unterrichtsbetrieb oder die Ordnung der Schule stören oder die allgemeine Sicherheit gefährden. Dazu gehört auch der Gebrauch von Boards aller Art. Diese müssen ebenfalls im Fahrradkeller / an den Unterstellmöglichkeiten abgestellt werden. Auch solche Gegenstände können gegebenenfalls vorübergehend einbehalten werden.
- Feueralarm
- Die genauen Einzelheiten sind dem Alarmplan zu entnehmen, der in allen Klassenzimmern und Fachräumen aushängt. Der Alarmplan ist Bestandteil dieser Hausordnung.
- Im Falle eines Feuers sind den Anweisungen der jeweiligen Lehrkraft Folge zu leisten.
- Außerschulische Nutzung des Schulgeländes
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Nutzung des Schulgeländes können dieses nur betreten, wenn sie die ausdrückliche Zustimmung des Zweckverbandes Gymnasium Pullach und die Zustimmung des Schulleiters des Gymnasiums Pullach nachweisen können. Nachdem es vorrangiger Zweck der Anlage ist, den Betrieb eines Staatlichen Gymnasiums in Bayern zu ermöglichen, versteht es sich von selbst, dass im Konfliktfall die Interessen des Gymnasiums Pullach Vorrang haben. Dies gilt auch für kurzfristig angesetzte Maßnahmen des Gymnasiums Pullach.
— Pullach, im September 2024